Stichtag in Sicht

von Redaktion

Was bei der Kündigung der Kfz-Police zu beachten ist

Geht es nicht billiger und besser? Diese Frage stellt sich jeder Autofahrer angesichts seiner Kfz-Versicherung von Zeit zu Zeit.

In folgenden Fällen kann man seine Kfz-Versicherung kündigen:

Ablauf der Vertragszeit: In der Regel laufen Kfz-Verträge von 1. Januar bis 31. Dezember. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, kann man bis spätestens 30. November die Versicherung kündigen. Achtung: Das Kündigungsschreiben muss spätestens an diesem Tag bei der Versicherung eingegangen sein. Die Kündigungsfrist von einem Monat muss auch bei Verträgen eingehalten werden, die in der Laufzeit vom Kalenderjahr abweichen.

Fahrzeugwechsel: Wer sich während der Laufzeit der Kfz-Versicherung für die Anschaffung eines anderen Fahrzeugs – egal ob neu oder gebraucht – entscheidet, kann ebenfalls kündigen.

Kündigen bei Tariferhöhung

Beitragserhöhung: Wenn der Versicherer den Tarif anhebt, kann man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Allerdings nur, wenn die Erhöhung nicht aufgrund einer Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt ist.

Schadenfall: Auch im Schadenfall steht Versicherungsnehmern ein außerordentlicher Wechsel zu. Wer etwa mit der Schadenabwicklung seines Versicherers unzufrieden ist oder etwa eine Werkstattbindung nicht akzeptieren will, kann sich ebenfalls auf sein Sonderkündigungsrecht berufen. djd

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