Trotz des Trends zum Radfahren geht die Flächenverteilung in den Städten noch zulasten des zweirädrigen Verkehrs. Der Parkraum für Räder ist knapp. Der pressedienst-fahrrad gibt Tipps, wie und wo man Fahrräder sicher parkt.
Wer sein Fahrrad zu Hause in einer Garage abstellen kann, hat Glück – diese sind ebenerdig, gut zugänglich und trocken. Aber: Da unter anderem hochwertige E-Bikes in Garagen untergestellt werden, haben sich Diebesbanden auf das Klauen aus Garagen heraus spezialisiert. Torsten Mendel, Marketingmanager beim Sicherheitsexperten Abus, rät: „Selbst in geschlossenen Räumen sollten Räder nicht nur ab-, sondern im besten Fall auch angeschlossen werden.“ Dafür eignet sich ein Wand- oder Bodenanker, der mit langen Schrauben fest angebracht ist, an den man zum Beispiel mit einem langen Kettenschloss ein oder mehrere Räder anschließen kann.
Parken im Alltag
Wer keine Garage hat und das Fahrrad auch nicht unpraktisch in den Keller stellen möchte, kann einen Anlehnbügel nutzen. Vor dem Haus angebracht, sind sie eine gute Möglichkeit, das Fahrrad sicher anzuschließen. „Der Vorteil ist, dass man das Rad tatsächlich einfach anlehnen kann und sich beim Anschließen nicht bücken muss, weil sich der Bügel in Hüfthöhe befindet“, erklärt Andreas Hombach vom Metallbauunternehmen WSM, das auch Fahrradparksysteme herstellt.
Guten Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus und Witterung bieten auch Fahrradgaragen. Die Mini-Container bestehen aus robustem Stahlblech und das Rad kann man über eine Schiene schnell herausholen und hineinstellen. Außerdem können sie optional mit Ablagen für Ladegeräte oder Stromverteilerkästen ausgerüstet werden, sodass man sein E-Bike darin aufladen kann.
Radl am Straßenrand
Wo soll und wo darf man sein Fahrrad parken, wenn es keine Bügel, Boxen oder Ähnliches gibt? Fahrräder dürfen offiziell im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, also zum Beispiel in der Fußgängerzone, auf Plätzen, am rechten Fahrbahnrand und auf dem Gehweg. Das gilt übrigens auch für Lastenräder. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Ebenfalls wichtig: Wird über Nacht geparkt, muss das Rad durchgehend beleuchtet sein – entweder durch eine Straßenlaterne oder eine eigene Lichtquelle.pd-f