Midijobber aufgepasst!

von Redaktion

Verdiensthöhe und Sozialversicherung

Von 33,3 Millionen Angestellten waren im Jahr 2020 drei Millionen als Midijobber eingruppiert. Midijobs sind zwischen sozialversicherungsfreien Minijobs und voll sozialversicherungspflichtigen Jobs angesiedelt. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro je Stunde zum Oktober verschieben sich die monatlichen Verdienstgrenzen für Minijobber und Midijobber.

Der Minijob endet nun bei 520 Euro Monatseinkommen, während der Midijob hier beginnt. Midijobber waren gehaltstechnisch bisher zwischen 450,01 und 1300 Euro eingeordnet. Seit Anfang Oktober beträgt die Gehaltsspanne 520,01 bis 1600 Euro. „In dieser Zone steigen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung jetzt neu von null statt bisher zehn Prozent, bis zum regulären Arbeitnehmerbetrag von derzeit rund 20 Prozent stufenweise an“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Im unteren Übergangsbereich werden Midijobber also mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Somit soll der Sprung vom sozialversicherungsfreien Minijob zum Midijob leichter fallen, da das Mehr an Gehalt nicht durch Sozialversicherungsbeiträge aufgezehrt wird.

Die Untergrenze beginnt nun erst bei 520,01 Euro. Rutscht das Monatsgehalt aufgrund der neuen Mindestlohnregelung darüber, ändert sich am Versicherungsstatus nichts. Allerdings kann das bei bestehenden Midijobbern, die bisher mehr als 450 Euro, aber weniger als 520 Euro verdient haben, zu einem Problem werden. Sie würden aufgrund des neuen Grenzwerts vom sozialversicherungspflichtigen Midijob in den sozialversicherungsfreien Minijob fallen. Um dem vorzubeugen, hat die Bundesregierung einen Bestandschutz bis zum 31. Dezember 2023 eingeführt.Lohi

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