Was kann man absetzen?

von Redaktion

So lassen sich Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildung steuerlich absetzen

Die Kosten für eine Ausbildung können ordentlich ins Geld gehen. Da kommt es gut, wenn sich das Finanzamt beteiligt. Doch das ist ganz schön kompliziert. Welche Aufwendungen sich wann absetzen lassen, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Magdalena Glück in Dingolfing.

Aus steuerlicher Sicht ist eine Erstausbildung reine Privatsache. „Der Begriff ist sehr speziell“, erläutert Ecovis-Steuerberaterin Magdalena Glück in Dingolfing, „denn darunter fallen nur Ausbildungsberufe ohne Festanstellung oder ein Studium direkt nach der Schule ohne Anstellung in einem Betrieb.“ Für die Erstausbildung gibt es maximal 6000 Euro Sonderausgabenabzug im jeweiligen Ausbildungsjahr. Davon profitiert aber nur, wer auch Einnahmen hat. Studiert jemand Vollzeit ohne Nebenjob, dem bringt der Sonderausgabenabzug nichts.

Wichtig ist auch, dass das Einkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 10347 Euro im Jahr liegt. Eine weitere Erhöhung ist bereits geplant. Liegt es darunter, zahlt man sowieso keine Steuern. Da kaum ein Student über so hohe Einnahmen verfügt, bleibt der Steuerabzug hier häufig verwehrt.

Sind Werbungskosten relevant?

Was dazu gehört und wer sie absetzen darf: Anders sieht das aus, falls jemand in einem Unternehmen seine Ausbildung absolviert und daher einen bezahlten Arbeitsvertrag hat. Dann lassen sich die Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzen – und zwar ohne Obergrenze. Das gilt für Azubis genauso wie für duale Studenten. Sie können Studiengebühren, Unterkunft bei doppelter Haushaltsführung, Fachbücher, die Kosten für den Zugang zu Datenbanken und manchmal auch Fahrtkosten bei den Werbungskosten angeben. Das gilt, soweit der Ausbildungsbetrieb nichts erstattet. Heißt: Übernimmt die Firma die Kosten, kann man die Kosten nicht in der Steuererklärung geltend machen.

Gilt das auch für eine Zweitausbildung?

Interessant wird es bei einer zweiten Ausbildung. Die Kosten sind dann prinzipiell als Werbungskosten absetzbar. Beispiele: Der Masterstudiengang nach dem Bachelor ist aus steuerlicher Sicht eine Zweitausbildung. Aber auch ein Bachelorstudium kann eine zweite Ausbildung sein, wenn jemand vorher eine Lehre abgeschlossen hat. Nur: Viele Studenten haben während der Zeit an der Uni keine hohen Einnahmen. Für sie hat Steuerexpertin Glück einen Extra-Tipp: Sie geben jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung ab, in der sie ihre gesamten Kosten rund um die Zweitausbildung geltend machen. Dazu sammeln sie permanent fleißig Belege, etwa zu den Beiträgen fürs Studentenwerk oder zu Rechtsanwalts- und Gerichtskosten – falls sie den Studienplatz eingeklagt haben. Darüber hinaus bewahren sie Nachweise zu den Kontoführungsgebühren, zu Arbeitsmitteln wie etwa die Rechnung für den Computer, für Bücher, zu Büromöbeln oder zu Kopien auf. Damit realisieren sie im ersten Schritt während der Studienzeit Verluste. „Diese können sie in die nächsten Jahre mitnehmen. Sobald sie Geld verdienen, starten sie dann mit einem hübschen Steuervorteil ins Berufsleben“, so Glück.

Laut Bundesverfassungsgericht ist eine steuerlich ungleiche Behandlung von Erst- und Zweitausbildung rechtmäßig. Dass das alles ein bisschen unlogisch ist, findet auch Steuerberaterin Magdalena Glück. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die steuerlich ungleiche Behandlung zwischen Erst- und Zweitausbildung in mehreren Urteilen bestätigt und damit auch für rechtmäßig erklärt. Da gibt es also nichts dran zu drehen.

Fortbildung bringt Steuervorteile

Nun wird es mit dem Lernen nach der Erst- oder Zweitausbildung nicht vorbei sein. Vielmehr erwarten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber heute, dass jeder lebenslang am Ball bleibt und sich weiterbildet. Das Finanzamt zeigt sich hier großzügig. Die Kosten lassen sich in der Regel steuerlich geltend machen – soweit sie beruflich veranlasst sind. Im Fachjargon: Eine Fortbildung muss es den Berufstätigen ermöglichen, ihre berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten, anzupassen oder zu erweitern. Auch eine Weiterbildung in einem ganz neuen Tätigkeitsfeld – zum Beispiel eine Umschulung in einen anderen Beruf – lässt sich absetzen. Die Fortbildung braucht also Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Damit sind die Gebühren für den Meisterkurs oder die Weiterbildung zu einem Fachwirt anerkannt.

Allgemeinbildung bleibt außen vor

Leider akzeptiert das Finanzamt aber keine Seminare oder Lehrgänge, die der Allgemeinbildung dienen. Beispiel: Die Kosten für einen Business-Englischkurs lassen sich in der Regel geltend machen. Falls der Lernstoff allerdings allein dazu dient, sich im Urlaub besser in Englisch verständigen zu können, müssen Steuerzahler die Kosten aus eigener Tasche stemmen.

Belege sammeln lohnt sich

Die Steuerzahler können über Gebühren und Arbeitsmittel hinaus noch einige weitere Aufwendungen in ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Zum Beispiel bringen die Fahrtkosten zu den Kursen einen Steuervorteil. Anzurechnen sind die Bahn- oder Flugtickets. Wer mit dem Auto anreist, rechnet für die Hin- und die Rückfahrt jeweils 30 Cent pro gefahrenem Kilometer ab. Relevant sind auch die Übernachtungskosten. Die Rechnungsbeträge für ein Zimmer im Hotel oder für die Ferienwohnung sind abzugsfähig. „Das Finanzamt checkt nur die berufliche Veranlassung. Man sollte aber vorsichtig sein, ein 5-Sterne-Hotel zu buchen. Denn bei zu viel Luxus unterstellt das Finanzamt, dass ein privates Interesse mit im Spiel ist“, warnt Steuerberaterin Glück. Der Werbungskostenabzug wird in diesem Fall ganz oder teilweise gestrichen. Nicht vergessen: Für die Mehraufwendungen der Verpflegung lassen sich die üblichen Pauschalen ansetzen. Diese betragen für den An- und den Abreisetag 14 Euro, genauso wie für eine Auswärtstätigkeit mit mehr als acht Stunden Abwesenheit. Für komplette Tage während der Fortbildung (24 Stunden Abwesenheit) sind es sogar 28 Euro.

„Unterm Strich kommt da schon einiges zusammen, das sich absetzen lässt. Deshalb ist es sinnvoll, über das Jahr hinweg sämtliche Belege rund um Fortbildungen sorgfältig aufzubewahren, soweit sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. Die Mühe lohnt sich. Am Ende kann eine deutliche Steuerersparnis herauskommen“, rät Glück. Ecovis

Werbungskosten: Was können Auszubildende steuerlich absetzen?

Fachliteratur: Kosten von Fachbüchern für die Berufsschule oder Praxis können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Arbeitsmittel: Wie auch bei der Fachliteratur, lassen sich Papier, Stifte, Block oder Ordner steuerlich geltend machen.

Kontoführungsgebühren: Die Nichtbeanstandungsgrenze liegt bei 16 Euro.

Bewerbungskosten: Inseratkosten, Telefonkosten, Porto, Kosten für Kopien oder Beglaubigungen von Zeugnissen sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch. Es kommt nicht darauf an, ob die Bewerbung Erfolg hatte.

Umzugskosten: Voraussetzung: Nur, wenn der Umzug berufsbedingt oder durch die Ausbildung bedingt ist. Falls ja: Renovierung der alten Wohnung, Maklerprovision, Gebühren für behördliche Ummeldungen.

Verpflegungsmehraufwendungen: Unter bestimmten Umständen können Azubis Mehraufwendungen für Verpflegung an den Berufsschultagen absetzen. Die Pauschalen betragen hier 14 Euro (bei Abwesenheit von der Wohnung für mehr als acht Stunden oder An- und Abreisetagen bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit) oder 28 Euro (bei Abwesenheit von 24 Stunden).

Fahrtkosten: Für Fahrten zum Ausbildungsbetrieb gibt es eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro) einfache Fahrt (Kilometerentfernung der kürzesten Strecke von Wohnung zum Ausbildungsbetrieb). Bei Fahrten zur Berufsschule können Hin- und Rückweg mit jeweils 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen. Alternativ können Azubis die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel absetzen.

ODER Kosten für Homeoffice-Tage: In den Jahren 2020/2021 gab es die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro je Tag, an dem der Auszubildende im Homeoffice gearbeitet hat. Die Pauschale ist bis zu 600 Euro im Jahr möglich.

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