Übersteigen höhere Heizkostenabschläge oder Nachzahlungsforderungen das Haushaltsbudget, können auch Menschen mit geregeltem Einkommen Sozialleistungen erhalten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Zuständig ist das örtliche Jobcenter. Es könnte auch dann ein Anspruch auf staatliche Unterstützung bestehen, wenn dies bisher nicht der Fall gewesen ist.
Und die Hilfe gibt es im Fall des Falles auch dann, wenn ein kleineres verfügbares Vermögen zum Beispiel auf Girokonto oder Sparbuch vorhanden ist. Das Vermögen darf bei Einzelpersonen nicht über 60000 Euro liegen, für jede weitere Person im Haushalt liegt die Grenze bei 30000 Euro. Ansprüche bestehen grundsätzlich auch dann, wenn man die Rechnung bereits selbst beglichen hat. Wichtig: Es werden nur Heizkosten erstattet. Stromkosten werden nur übernommen, wenn mit Strom geheizt wird. Grundsätzlich ist Eile geboten: Anträge sollten unmittelbar nach Erhalt der Rechnung gestellt werden. Der Grund: Nachzahlungen gelten als Bedarf in dem Monat, in dem die Nachforderung fällig wird. Hat der Vermieter oder die Vermieterin in der Nebenkostenabrechnung keine Frist gesetzt, werden Forderungen mit Zugang fällig. Auch bei erhöhten Abschlägen könnten Unterstützungsleistungen nicht im Nachhinein beantragt werden.Dpa