Scharfe Kritik an Gaspreisbremse

von Redaktion

Geplante Umsetzung laut Experten höchst aufwendig und wenig weitsichtig

Die Gaspreisbremse kommt – und wird von Immobilienexperten und Wohnungsverbänden weitgehend befürwortet. Harsche Kritik regt sich allerdings an der Art der Umsetzung.

Ein erster Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die erste Zahlung an die Haushalte noch in diesem Jahr erfolgen soll. Verbrauchern soll dabei ein Zwölftel des Gas-Jahresverbrauchs von den Versorgern erstattet werden – etwa neun Milliarden Euro stellt der Bund dafür bereit. So weit, so gut. Immobilienexperten wie Matthias Heißner, Geschäftsführer der Plattform Immowelt oder Axel Gedaschko, Präsident des Wohnungsverbands GdW, kritisieren allerdings die geplante Durchführungsart als zu kompliziert und wenig weitsichtig. So sollen Vermietende für den Monat Dezember die Differenz zwischen der teilweise schon erhöhten monatlichen Nebenkosten-Vorauszahlung, die manche Unternehmen bereits nach oben angepasst hatten, und dem vor der Erhöhung fälligen Vorauszahlungsbetrag erstatten. Einmal ist da der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der hinter dieser Maßnahme steht, ein Aufwand, der laut Gedaschko für viele Vermieter und Vermieterinnen „in der Praxis schlicht nicht umsetzbar“ ist.

„In der Praxis nicht
umsetzbar“

Besonders kleine Wohnungsunternehmen könnten diese zusätzliche Belastung nicht schultern. „Ein extrem kleinteiliges Herausrechnen von Teilbeträgen für Millionen von Wohnungen mit viel zu kurzem zeitlichen Vorlauf und nur für einen Monat verursacht einen massiven Aufwand, ohne die Bezahlbarkeit der Heizkostenabrechnung zu verbessern“, kritisiert der GdW-Präsident. Immobilienexperte Heißner schließt sich Gedaschkos Kritik an: „Vermieter werden benachteiligt. So müssen sie jetzt aufwendig berechnen, wer welche Summe erstattet bekommt.“

Doch nicht nur Vermietenden droht Ungemach, auch viele Mieter und Mieterinnen könnten am Ende zu den Leidtragenden gehören. Denn die Unterstützung des Bundes für die Entlastung bei den Gaskosten kann einzig und allein durch ein Verrechnen im Rahmen der Heizkostenabrechnung umgesetzt werden. Haben allerdings Vermieter und Vermieterinnen bisher die hohen Energiekosten noch nicht weitergereicht, würde sich laut Gedaschko „ein eventuell entstehendes Liquiditätsproblem von Mietern lediglich auf den Zeitpunkt der Heizkostenabrechnung im kommenden Jahr verschieben“. Die Situation am Wohnungsmarkt könnte sich damit im Frühjahr sogar noch verschlimmern.

Der GdW-Präsident drängt die Bundesregierung, sich an die Empfehlung der Gaskommission zu halten. Die unabhängigen Experten und Expertinnen setzten sich für eine direkte Verrechnung der staatlichen Dezemberhilfen mit der 2023 kommenden Heizkostenabrechnung ein.

Dies hätte wohl eine höhere Berechnungssicherheit zur Folge – ganz abgesehen von deutlich weniger Rechenaufwand für Vermieter. Christoph Kastenbauer

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