Viele Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen wollen Fotovoltaik (PV) auf ihrem Hausdach, wissen aber nicht genau, welche Schritte dazu nötig sind. Das Wichtigste dabei sind laut der Versicherung und Bausparkasse Debeka Fragen der Finanzierung, der Nutzung und der konkreten Umsetzung.
Wann lohnt sich eine
PV-Anlage?
Zunächst einmal: Der Klimaschutz profitiert auf jeden Fall. Für das eigene Portemonnaie ist abzuwägen: Bekommt das Hausdach genügend Sonne ab? Denn wenn es überwiegend im Schatten liegt, kann weniger Sonnenlicht in Energie umgewandelt werden. Dabei ist nicht nur eine südliche Ausrichtung interessant – auch eine Ausrichtung nach Ost und West kann genügend Sonnenlicht gewährleisten. Ist das Dach noch gut in Schuss? Schließlich soll es die Anlage mindestens 20 Jahre lang tragen. Wie viel Strom verbraucht der eigene Haushalt? Danach richtet sich die Anzahl der Module auf dem Dach.
Optimale Nutzung des
Solarstroms
Speichern, sofort verbrauchen oder einspeisen? An folgende Faustregel können sich Hauseigentümer und -eigentümerinnen in diesem Fall halten: Wer den selbst produzierten Strom direkt nutzt, profitiert am meisten. Dabei können auch Zeitschaltuhren von Geräten und Haustechnik helfen. Überschüssiger Strom kann entweder ins Stromnetz eingespeist oder im eigenen Speicher aufbewahrt werden, bis er (etwa abends oder nachts) benötigt wird. Wer seinen erzeugten Strom gar nicht selbst nutzt, sondern komplett ins Netz einspeist, profitiert von einer höheren Einspeisungsvergütung.
Konkrete Umsetzung
des Projekts
Zunächst sollte man den eigenen Strombedarf ermitteln und sich über die Größe der Anlage Gedanken machen. Dabei gilt es auch, geplante Anschaffungen wie Elektroauto oder Wärmepumpe einzubeziehen. Hilfreich können Informationen vom Steuerberater sein, bevor Angebote bei Installationsfirmen eingeholt werden und die Finanzierung geplant wird. Denn wer selbst produzierten Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss eigentlich diese Einkünfte versteuern. Bleibt die Anlage allerdings unter der Leistung von zehn Kilowatt-Peak (kWp) und ist für den Eigenbedarf gedacht, kann das Finanzamt dies auf Antrag als „Liebhaberei“ einstufen, womit diese Steuerpflicht wegfällt.Ck