Kein Widerrufsrecht bei Heizölbestellung

von Redaktion

Neue europäische Richtlinie

Die aktuelle Energiekrise sorgt für große Verunsicherungen am Markt. Steigende Preise gehören genauso zum Erscheinungsbild wie entsprechende Schwankungen. So musste man noch Mitte Oktober für 100 Liter Heizöl im Bundesdurchschnitt mehr als 170 Euro bezahlen. Zurzeit liegt der Preis bei rund 120 Euro und wo er sich in zwei Wochen einpendelt, kann aktuell niemand mit Sicherheit voraussagen. Wer deshalb zu Hause mit Öl heizt, überlegt es sich bei solchen Preisschwankungen wahrscheinlich zweimal, wann er den Tank wiederauffüllen soll.

Abwarten bei der
Preisentwicklung

Manch einer glaubt dabei, er könne erst einmal Heizöl ordern und die Bestellung vor Lieferung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Denn sollte der Preis bis dahin gefallen sein, lohnt sich ja ein neuer Vertragsschluss. Nur: Das geht inzwischen nicht mehr.

Noch bis zum vergangenen Herbst war es so: Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihr Heizöl per Telefon, Internet oder etwa Fax geordert hatten, konnten die Bestellung tatsächlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2015 mit einem Urteil klargestellt.

Auslegung des
Urteils geändert

Inzwischen finde dieses Urteil aber keine Anwendung mehr, sagt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Grund liegt in der Umsetzung einer neuen europäischen Richtlinie.

Der entscheidende Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch sei textlich zwar unverändert geblieben. „Aber die Auslegung hat sich geändert“, so Verbraucherschützer Bauer. Dpa

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