Big Data in der Mobilität

von Redaktion

Autos werden immer mehr zu rollenden Datenspeichern

Die Digitalisierung und Sensorik lassen Autos zu Datenzentren werden, die nahezu alles verarbeiten, was in ihnen und um sie herum gerade geschieht: gefahrene Strecken, Standorte, Beleuchtungsdauer, Gurtstraffungen, Batteriespannung und Fehlerspeichereinträge. In einer Untersuchung hat der ADAC die von den Fahrzeugen erhobenen Informationen zusammengestellt und als Ergebnis davon resümiert: Moderne Autos sind immer mehr Computer auf Rädern.

Von Gesetz wegen
gespeichert

Manche dieser Daten müssen von Gesetz wegen gespeichert werden: So kontrolliert der Gesetzgeber mit der Erfassung des Kraftstoffverbrauchs, ob ein Auto den Emissionsvorgaben genügt. Und neu zugelassene Autos müssen seit dem 6. Juli 2022 mit einem Unfall-Datenspeicher (UDS) ausgerüstet sein. Der speichert Informationen zur gefahrenen Geschwindigkeit, zu Einstellungen wie etwa Scheinwerfer, Blinker und Bremsleuchten sowie zur Beschleunigung oder der Ausrichtung des Fahrzeugs. Das soll in Streitfällen der besseren Beurteilung von Unfällen dienen. Beim automatisierten Fahren der Zukunft wird es auch um die Information gehen, ob das Fahrzeug von Mensch oder Maschine gesteuert wurde.

„Es ist davon auszugehen, dass zukünftige Fahrzeuge noch deutlich mehr Informationen erfassen und weitergeben werden, als es bisher der Fall ist“, erwarten Experten wie der ADAC-Datenspezialist Arnulf Thiemel.

Dabei weist er zugleich darauf hin, wie umstritten nach wie vor ist, welche Regeln für den Umgang mit diesen Daten gelten sollen. Denn einerseits erheben Unternehmen und Organisationen aus der freien Wirtschaft Anspruch darauf, weil die Daten als Grundlage für neue und zukunftsweisende Geschäftsmodelle sowie Dienstleistungen genutzt werden können. In diesem Zusammenhang macht schon länger die Formulierung von Daten als dem „neuen Gold“ die Runde.

Fahrverhalten
belohnen

Wie wertvoll solche Informationen sein können, zeigen längst Internet- und Technologiefirmen, die Daten über das Onlineverhalten von Menschen für zielgerichtete Werbung nutzen. Gleichzeitig sind aber einige Angebote, die auf der Nutzung von Mobilitätsdaten basieren, auch mit erheblichen Vorteilen für diejenigen verbunden, die diese Daten eigentlich generieren, zum Beispiel Verbraucher beziehungsweise Autobesitzer in Form von Kfz-Versicherungen mit Telematik-Tarif. Dabei werden die Autofahrer aufgrund ihrer Fahrdaten für gutes Fahrverhalten mit einem Bonus belohnt.

Solche Vorteile für die Urheber der Daten würden diese eher dazu animieren, ihre Daten Dritten zur Nutzung zu überlassen, wenn sie denn gefragt würden. Dies machte der erste Teil einer umfassenden Studie zum Thema „Big Data in der Mobilität“ im Auftrag des Goslar Instituts für verbrauchergerechtes Versichern deutlich, die von der HUK-Coburg-Versicherung gefördert wird.

Dieses sogenannte „Grünbuch“ konzentriert sich auf die „Datenspuren der Verkehrsteilnehmer und Ansprüche der Stakeholder“. Bislang haben nur die Automobilhersteller vollen Zugriff auf die Daten, wie der ADAC, stellvertretend für Dienstleister, Daten- und Verbraucherschützer, bemängelt. Dies behindere freien Wettbewerb, lautet deren einhellige Kritik.

Die Frage der
Datenhoheit

Deshalb plädiert etwa ADAC-Technikpräsident Karsten Schulze für eine gesetzliche Regelung, die sicherstellen soll, „dass Fahrzeugbesitzende selbst über ihre Daten verfügen, die Freigabe an Dritte steuern und von der Vermarktung für datenbasierte Geschäftsmodelle profitieren“. Nur dann könnten Werkstätten, Mobilitätsdienstleister wie die Automobilclubs und Start-ups Angebote zum Nutzen von Fahrzeugbesitzern entwickeln, argumentieren die Experten.

Diese Idee steckt auch hinter dem sogenannten „Data Act“ der EU-Kommission, dessen Entwurf, der voraussichtlich bis 2025 umgesetzt werden soll, entsprechende Regeln beinhaltet. Diese sollen gewährleisten, dass die Daten den Autobesitzern gehören und nur diese bestimmen können, mit wem diese Informationen geteilt werden dürfen. aum/GI

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