Parkplätze für E-Autos untersagt

von Redaktion

Lautes Türenschlagen stört

Elektroautos liegen im Trend und beim Fahren sind sie deutlich leiser als Verbrenner. Doch störenden Lärm kann nicht nur der Motor verursachen. Dies sah ein Berliner Gericht so.

Wer Parkplätze für E-Autos in einem Hinterhof bauen möchte, braucht dafür eine Baugenehmigung. Und die kann wegen des baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme auch versagt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (AZ: 13 K 184/19) hervor, wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.

Denn auch bei Parkplätzen nur für Elektrofahrzeuge könne es nachts zu unzumutbarem Lärm für die Anwohner kommen, so die Richter. Im konkreten Fall hatte eine Grundstückseigentümerin eine Baugenehmigung für fünf Parkplätze mit zwei Elektroanschlüssen beantragt. Diese sollten im Hinterhof eines mehrgeschossigen Berliner Hauskomplexes entstehen, in dem sich überwiegend Wohnungen befinden. Wegen der Schallemissionen, die auch von Elektrofahrzeugen ausgehen, wurde die Baugenehmigung jedoch nicht bewilligt. Die anschließende Klage der Frau wies das Verwaltungsgericht ab.

Die Begründung: Zwar gehen von den Elektroautos keine störenden Fahrgeräusche aus. Nach mehreren gerichtlich eingeholten Gutachten könnten aber die Geräusche des Türen- und Kofferraumzuschlagens die zulässigen nächtlichen Werte überschreiten. Eine Auflage, lautes Türenschlagen nachts zu vermeiden, sei bei lebensnaher Betrachtung nicht umsetzbar..Dpa

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