Mehr Geld, leichtere digitale Antragstellung, mehr Berechtigte: Seit Schuljahres- beziehungsweise Wintersemesterbeginn 2022/23 gibt es viele Verbesserungen für BAföG-Geförderte.
Mit der BAföG-Reform werden außerdem die Freibeträge angehoben und es sollen mehr Menschen Zugang zur Förderung bekommen. Zudem kann die Förderungsdauer in Krisen wie der Corona-Pandemie verlängert werden und die Restschuld des Darlehens kann auch in Altfällen nach 20 Jahren erlassen werden.
Damit mehr Menschen vom BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) profitieren können, werden die Bedarfssätze um 5,75 Prozent erhöht.
Eine Ausnahme bildet laut Auskunft der ARAG-Experten der Wohnkostenzuschlag für Schüler und Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen. Er steigt sogar um elf Prozent von 325 auf 360 Euro. Damit steigt der Förderhöchstsatz von 861 auf 934 Euro.
Angehoben wurden auch die Freibeträge: Für Elterneinkommen um 20,75 Prozent auf 2415 Euro und für eigenes Vermögen steigt der Freibetrag bei unter 30-Jährigen um 6800 auf 15000 Euro und für Studierende, die älter als 30 Jahre sind, liegt der Vermögensfreibetrag sogar bei 45000 statt 8200 Euro. Studierende mit Kindern bekommen pro Kind nun einen Betreuungszuschlag von 160 statt 150 Euro.
Es wird digital
Bisher konnten Studierende einen Online-Antrag (BAföG-Digital) nur dann stellen, wenn sie über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verfügten. Ansonsten musste der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden. Nun wird der Antrag komplett digital angeboten. Eine Unterschrift ist dann nicht mehr nötig; es genügt das Einrichten eines Nutzerkontos, über das der Antrag ausgefüllt und elektronisch abgeschickt werden kann.
Um auch Menschen finanziell zu unterstützen, die sich erst spät für eine höher qualifizierte Ausbildung entscheiden, wird die Altersgrenze nach oben verschoben: Wer künftig das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, wenn er eine förderungsfähige Ausbildung beginnt, profitiert ebenfalls vom BAföG.
Restschulden werden
gedeckelt
Zudem gibt es eine neue Regelung für den Erlass der Restschulden. Die können künftig erlassen werden, wenn Betroffene ihren Darlehensanteil auch nach 20 Jahren nachweislich nicht tilgen können. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. In der Regel wird das zinslose BAföG in monatlichen Raten von 130 Euro quartalsweise gezahlt.
BAföG und
Studentenjob
Wer als Student eine staatliche Förderung wie BAföG bekommt, sollte darauf achten, dass er nicht zu viel Einkommen erzielt. Sobald der BAföG-Empfänger brutto mehr als 520 Euro monatlich verdient, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Für die Berechnung zählt allerdings nicht das monatlich erzielte Entgelt, sondern das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum. Dieses darf insgesamt 6240 Euro nicht überschreiten. Falls das BAföG kürzer als zwölf Monate bezogen wird, ist auch die erlaubte Verdienstgrenze niedriger. Das Kindergeld wird aber nicht zum Einkommen gerechnet.