Angemessene Vergütung

von Redaktion

80-Prozent-Regelung: Azubi bekam zu wenig Geld, ging vor Gericht – und bekam recht

Wie viel Geld Azubis während ihrer Ausbildung bekommen, kann sich unterscheiden – zumindest wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist. Allzu weit darf die Vergütung aber nicht von einschlägigen Tarifverträgen entfernt sein. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az. 2 Sa 251/21), über das der Fachverlag Haufe.de berichtet.

Grundsätzlich ist im Berufsbildungsgesetz geregelt, dass Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben. Wie auch der Fall vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern zeigt, gilt die Vergütung regelmäßig nicht als angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 Prozent unterschreitet.

In dem verhandelten Fall verlangte ein angehender Kfz-Mechatroniker von seinem Arbeitgeber eine Nachzahlung von über 8000 Euro. Der Azubi war der Ansicht, dass die vereinbarte Ausbildungsvergütung nicht angemessen war.

Während seiner Ausbildung (von 2018 bis 2021) bekam er im ersten Lehrjahr 450 Euro brutto monatlich.

Stufenweise steigerte sich die Vergütung auf 600 Euro pro Monat im letzten Lehrjahr.

Der Azubi gab an, dass diese Ausbildungsvergütung 80 Prozent der tariflich vorgesehenen Vergütung unterschreite.

Das LAG entschied zugunsten des Azubis und verpflichtete den Arbeitgeber zur Nachzahlung von gut 8400 Euro. Die sogenannte 80-Prozent-Regelung ist mittlerweile sogar im BBiG festgeschrieben. Seit 2020 gilt darüber hinaus eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung. Azubis, die zum Beispiel 2023 ihre Lehre starten, haben Anspruch auf monatlich mindestens 620 Euro.

Über ihre weiterführenden Rechte im Betrieb und der Berufsschule können sich Azubis zum Beispiel in einer Broschüre des DGB Jugend informieren. dpa/tmn

Woche der digitalen Elternabende

Wie geht es nach dem Abschluss weiter? Diese Frage bewegt Eltern mindestens genauso wie ihre Kinder selbst. Deshalb veranstaltet die Bundesagentur für Arbeit erstmals eine Woche der digitalen Elternabende. Hier können Eltern und ihre Kinder verschiedene Unternehmen hautnah kennenlernen.

Die Woche der digitalen Elternabende findet vom 6. bis 11. Februar statt – täglich präsentieren sich für eine Stunde Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Mit dabei sind zum Beispiel die Deutsche Post DHL Group, die Deutsche Telekom AG, Aldi Süd, BMW und noch viele mehr.

Eltern und ihre Kinder erhalten während der Präsentation Einblicke in die Unternehmenskultur, in die Rahmenbedingungen der Ausbildung oder des dualen Studiums und erfahren, welche Möglichkeiten Nachwuchskräfte nach einer erfolgreichen Ausbildung oder einem erfolgreichen dualen Studium im Unternehmen haben. Außerdem gibt es hilfreiche Tipps von Azubis und dual Studierenden, die erzählen, wie das Bewerbungsverfahren abläuft und wie ihnen die Ausbildung oder das duale Studium gefällt.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Für die Teilnahme benötigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine stabile Internetverbindung und einen Computer, ein Notebook, Smartphone oder Tablet mit gegebenenfalls einem Headset oder Mikrofon. Das Programm im Überblick und die Links zu den Terminen finden Interessierte auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/ k/digitale-elternabende.

Artikel 3 von 11