Räumpflicht auch für Bauherren

Wer baut, ist bereits als Eigentümer des Grundstücks für die Räum- und Streupflicht verantwortlich. Foto Andrea Warnecke/dpa
Winterdienst auf der Baustelle
Wenn es schneit oder Glättegefahr herrscht, sind nicht nur Eigentümer von Immobilien in der Pflicht, zu schippen und zu streuen. Auch Bauherren müssen in der Regel ran. Selbst wenn das Haus noch gar nicht steht, müssen auch sie der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Darauf weist der Verband priva