Wenn Mieter versterben

Mieter verstorben? Vermieter dürfen dann nur in die Wohnung, wenn Gefahr im Verzug ist. Eine verdurstende Pflanze gehört nicht dazu. Foto Laura Ludwig/dpa-tmn

Mieter verstorben? Vermieter dürfen dann nur in die Wohnung, wenn Gefahr im Verzug ist. Eine verdurstende Pflanze gehört nicht dazu. Foto Laura Ludwig/dpa-tmn

Welche Rechte und Pflichten Angehörige haben

Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es jede Menge zu regeln. Einer der Punkte: Wie geht es weiter mit dem Mietvertrag? Was Hinterbliebene wie Vermieter wissen müssen.

Es ist eine Frage, die sich im Todesfall vielleicht nicht sofort aufdrängt. Doch irgendwann sollten sich Hinterbliebene überlegen: W

Freitag, 30. Januar 2026

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