Das eigene Haus „wegvererbt“

Glücklich in den eigenen vier Wänden? Unverheiratete sollten sich trotzdem testamentarisch für den Notfall absichern. Foto Christin Klose/dpa

Glücklich in den eigenen vier Wänden? Unverheiratete sollten sich trotzdem testamentarisch für den Notfall absichern. Foto Christin Klose/dpa

Unverheiratete sollten beim gemeinsamen Eigentum Vorsorge treffen

Wer als unverheiratetes Paar gemeinsam Wohneigentum kauft, sollte sich unbedingt für den Notfall absichern. Denn liegt kein Testament vor, kann im Todesfall des einen jede Menge Ärger auf den verbliebenen Partner zukommen. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin. Dann gilt nämlich die

Donnerstag, 11. September 2025

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