Das eigene Haus „wegvererbt“

von Redaktion

Unverheiratete sollten beim gemeinsamen Eigentum Vorsorge treffen

Wer als unverheiratetes Paar gemeinsam Wohneigentum kauft, sollte sich unbedingt für den Notfall absichern. Denn liegt kein Testament vor, kann im Todesfall des einen jede Menge Ärger auf den verbliebenen Partner zukommen. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin. Dann gilt nämlich die gesetzliche Erbfolge, die zunächst gemeinsame Kinder und dann Kinder aus erster Ehe oder die Eltern des verstorbenen Partners begünstigt.

Ohne Testament
erben Angehörige

Selbst wenn die Wohnung gemeinsam gekauft wurde, falle der Anteil des Erblassers im Falle eines fehlenden Testaments an dessen Angehörige und nicht an den verbliebenen Partner, so der VPB. Dieser müsse die Angehörigen dann auszahlen, sofern er sich das leisten kann. Dieser Situation können Paare entgehen, indem sie sich in Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Alleinerben einsetzen. So wird der eigene Anteil an der Immobilie auf den anderen Partner übertragen.

Ungünstig bleibt aber der Umstand, dass Unverheiratete im Gegensatz zu Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern einen wesentlich geringeren Freibetrag bei der Erbschaftsteuer haben, aktuell nur 20000 Euro.

Nachteil bei der
Erbschaftssteuer

Der darüber hinausgehende Wert des Immobilienteils muss versteuert werden. Und zudem könnten Angehörige den Angaben zufolge oft trotzdem noch ihren Pflichtteil verlangen.

Eine weitere Möglichkeit, einem hinterbliebenen Partner die Wohnung zu erhalten, sei, diesem im Testament ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht einzuräumen.

Um eventuelle Schenkungs- oder Erbschaftsteuern kommt man laut VPB aber trotzdem nicht herum.Dpa

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