Wohnung steht nach Scheidung Eigentümer zu

Liegt kein Härtefall vor, muss nach einer Scheidung der Ehepartner die eheliche Wohnung verlassen, wenn diese dem anderen gehört. Foto Christin Klose/dpa

Liegt kein Härtefall vor, muss nach einer Scheidung der Ehepartner die eheliche Wohnung verlassen, wenn diese dem anderen gehört. Foto Christin Klose/dpa

Härtefallregelung greift nicht immer

Gehört einem Ehepartner die eheliche Wohnung, steht ihm diese im Fall einer Scheidung zu. Anders können die Dinge liegen, wenn für den Ehepartner und die Kinder, die dort leben, durch einen erzwungenen Auszug eine unbillige Härte vorläge. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Fr

Donnerstag, 11. September 2025

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