Promovieren an Hochschulen

Ab sofort können Hochschulen das fachlich begrenzte Promotionsrecht in besonders forschungsstarken Bereichen beantragen. Foto  picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte

Ab sofort können Hochschulen das fachlich begrenzte Promotionsrecht in besonders forschungsstarken Bereichen beantragen. Foto picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte

„Beginn einer neuen Ära“

Bayerns Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaW) und Technische Hochschulen (TH) können künftig in besonders forschungsstarken Bereichen eigenständig Promotionen durchführen. Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte dazu: „Das ist der Beginn einer neuen Ära. Unsere Hochschulen beweisen täg

Montag, 29. Dezember 2025

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