Promovieren an Hochschulen

von Redaktion

„Beginn einer neuen Ära“

Bayerns Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaW) und Technische Hochschulen (TH) können künftig in besonders forschungsstarken Bereichen eigenständig Promotionen durchführen. Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte dazu: „Das ist der Beginn einer neuen Ära. Unsere Hochschulen beweisen täglich, dass sie Wegbereiter für Wissenstransfer sind. Mit dem Promotionsrecht können sie ihr Potenzial bei der anwendungsbezogenen Forschung noch stärker entfalten. Sie generieren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs und bilden höchst qualifizierte Arbeitskräfte aus.“

Hochschulen können das fachlich begrenzte Promotionsrecht in besonders forschungsstarken Bereichen ab sofort beantragen. Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten bayerischen HaW und TH. Die Verleihung des Promotionsrechts erfolgt zunächst auf sieben Jahre befristet. Eine erfolgreiche Evaluierung führt zur Verlängerung des Promotionsrechts. Auch Verbundanträge von bis zu vier Hochschulen sind möglich, um Forschungskompetenz zu bündeln.

Hoher Qualitätsanspruch

Mit dem Promotionsrecht ist ein hoher Qualitätsanspruch verbunden. Die Verleihung erfolgt auf Grundlage eines wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahrens.

Das Promotionsrecht ist ein Meilenstein in der Erfolgsgeschichte der HaW und TH: Es stärkt die Leistungsfähigkeit des gesamten bayerischen Wissenschaftssystems.

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