Effizient und kostensparend

von Redaktion

Staatliche Förderung für den Austausch von Fenstern, Terrassen- und Schiebetüren

Alte Fenster und Türen sind wahre Energiefresser. Der Wunsch, diese im Haus auszutauschen und zugleich von der Sonne als Wärme- und Lichtquelle zu profitieren, ist größer denn je. Neben der Integration von Solaranlagen gibt es weitere Möglichkeiten, um die Wärme zu nutzen und Energiekosten zu senken.

Zuschüsse bis zu
9000 Euro

Je mehr Sonne dabei ins Haus gelassen wird, desto mehr Geld kann gespart werden. Für Modernisierungsmaßnahmen gibt es einen staatlichen Zuschuss von bis zu 9000 Euro.

Solare Zugewinne durch den Austausch veralteter Fenster- und Türanlagen können die Energiekosten senken – auch durch die Umstellung auf möglichst großflächige Glasfronten. Der höhere Glasanteil, entsprechend schmale Rahmen und große Öffnungsweiten bei optimaler Wärmedämmung können bis zu 20 Prozent des primären Energiebedarfs einsparen. Die Installation von Glas-Faltwänden und der Wechsel zu großformatigen Schiebefenstern, um Räume im Haus zu öffnen, der Bau eines Glashauses oder eines Wintergartens zur Nutzung als vollwertiger Wohnraum sind einige Beispiele zur Energieeinsparung.

Zuschuss senkt Kosten
für den Umbau

Für energieeffiziente Umbaumaßnahmen, gibt es staatliche Fördermittel. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) etwa fördert Investitionen für ein nachhaltigeres und effizienteres Wohnen. Das geschieht über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Dafür kann man das Online-Formular auf der Website der BAFA ausfüllen und den Prozess in Gang setzen.

Ein erster Fördercheck lässt sich unter www.solarlux.com/de-de durchführen, unter dem Suchwort „Wintergarten Förderung“. Wenn der Antrag von der BAFA bewilligt ist, kann die Sanierung starten. Ist diese abgeschlossen, folgt das Hochladen der entsprechenden Nachweise im Online-Portal und im Anschluss die Übermittlung des finanziellen Zuschusses. Die Höhe ist abhängig von den Umbaumaßnahmen und den eingesetzten Produkten. Für 2023 sind Änderungen der BEG im Gespräch – unter anderem die Erhöhung der Mindestinvestitionskosten. djd

Artikel 1 von 11