Energieeffizient bis zur Dachspitze

von Redaktion

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) steigen 2023 nochmals die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden – von der Heizungstechnik bis hin zum Wärmedämmstandard.

In das GEG sind verschiedene frühere Regelungen wie die Energieeinsparverordnung oder das Energieeinsparungsgesetz eingeflossen. Vor allem die Anforderungen an Neubauten haben sich nochmals verschärft: Der maximal zulässige Energiebedarf sinkt von bisher 75 auf 55 Prozent des Referenzgebäudes. Das hat Auswirkungen auf die Dämmung des Dachs.

Bei umfassenden Sanierungen hingegen sind die Vorgaben dafür unverändert geblieben: „Für Flachdächer gilt beim Modernisieren als Mindestvorgabe ein U-Wert von 0,20, für Steildächer von 0,24“, erklärt Ekkehard Fritz von Bauder. Der U-Wert wird auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet, je kleiner die Zahl, desto besser und energiesparender ist die Wärmedämmung. „Bei einer Neueindeckung des Dachs oder beispielsweise einem Ausbau des Obergeschosses ist somit in jedem Fall ein zeitgemäß guter Wärmeschutz notwendig“, so Fritz.

Insbesondere bei der Modernisierung von älteren Gebäuden spielt die Dämmstoffdicke und somit das Gewicht eine bedeutende Rolle, bis hin zu statischen Berechnungen.

Von Vorteil sind daher besonders leistungsstarke Materialien, die eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweisen. djd

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