In Zeiten hoher Energiekosten gilt es bei der Abrechnung genau hinzuschauen – und im Zweifel diese rechtlich anzufechten. So wurden in einer Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Fehlers die Heizkosten für einen Flur auf einen einzelnen Eigentümer umgelegt.
Dieser focht deswegen die Jahresabrechnung an und konnte sich damit letztlich auch durchsetzen. Das Charlottenburger Amtsgericht ließ sich gar nicht erst auf die Frage ein, wie groß das Ausmaß des Abrechnungsfehlers nun eigentlich gewesen sei. Die Jahresrechnung sei wegen des irregulären Zustandekommens insgesamt für ungültig zu erklären – unabhängig von der rein rechnerischen Bedeutung des vorausgegangenen fehlerhaften Vorgehens. In Folge musste die Eigentümergemeinschaft eine neue Rechnung erstellen. LBS