Was gehört in den Verbandskasten?

von Redaktion

Noch sind OP-Masken keine Pflicht

Was in den Kfz-Verbandkasten gehört, regelt in Deutschland die DIN 13164. Auf diese Norm bezieht sich auch die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Seit Februar gehören demnach zwei staubsicher verpackte OP-Masken zum „Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen“. Doch die entsprechenden Änderung des Paragrafen 35h der StVZO lässt noch auf sich warten. Die Folge: Trotz neuer Norm sind Autofahrer noch nicht verpflichtet, den Verbandkasten bereits jetzt mit Masken nachzurüsten.

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) empfiehlt trotzdem, schon jetzt den vorhandenen Verbandkasten um zwei OP-Masken zu ergänzen – unabhängig von einer gesetzlichen Regelung. Die Verbandkastenhersteller hingegen sind schon heute dazu verpflichtet, ihre Produkte entsprechend auszurüsten.

Relevanz hat die Frage zum Beispiel auch bei Polizeikontrollen. Grundsätzlich gilt hier ebenfalls, dass die zurzeit noch gültige Fassung der StVZO anzuwenden ist, inklusive der Verbandkästen gemäß DIN 13164 von 1998 oder 2014.

Was aber ist, wenn man heute schon einen Verbandkasten nach der neuen Norm mitführt? Dessen Inhalt entspricht nicht zu 100 Prozent der geltenden gesetzlichen Regelung. Die Meinung der Fachleute ist klar: Während der Übergangsphase sollen auch die neuen Verbandkästen bereits akzeptiert werden. „Aus hiesiger Sicht [ist] von Beanstandungen von Verbandskästen nach DIN 13164:2022 […] abzusehen“, heißt es beispielsweise aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Inhalt regelmäßig überprüfen

Entsprechend gehen auch die GTÜ-Prüfingenieure vor: Bei der Hauptuntersuchung prüfen sie zwar den Verbandkasten. Nach OP-Masken schauen sie aber noch nicht. Unabhängig von der turnusmäßigen Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung empfiehlt die GTÜ, den Zustand des Inhalts regelmäßig zu überprüfen. Zum Beispiel, weil aufgrund der Wärmeentwicklung im Fahrzeug in den Sommermonaten die Klebefähigkeit der Pflaster nachlassen kann. Ein entnommener Inhalt ist nach jedem Gebrauch aufzufüllen. Zudem haben Verbandskästen ein Ablaufdatum, das im Auge behalten werden muss.aum

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