Unordnung reicht nicht

von Redaktion

Kündigungsklage scheitert

Viele kennen es, gerade für Eltern mit kleinen Kindern ist es oft ein Normalzustand: Eine in Unordnung versinkende Wohnung. Aber muss man deshalb gleich Angst vor einer Kündigung der Wohnräume haben? Wie so oft, kommt es hier auf den konkreten Fall an – und auf das Auge des Betrachters.

So war ein Eigentümer im Raum Stuttgart der Meinung, dass sein Mieter die Wohnung durch das Lagern von Unmengen an Altpapier in unangemessener Weise nutze. Dadurch ergäben sich statische Probleme und die Brandgefahr erhöhe sich. Die einzelnen Räume seien außerdem kaum zu betreten. Doch nach Information der LBS reichte der Zustand des Objekts nicht für eine fristlose Kündigung aus. Eine nicht aufgeräumte, sich an der Grenze zur Verwahrlosung befindliche Wohnung ist nach Überzeugung der Justiz keine Pflichtverletzung des Mieters. So lange keine Gefahren für die Gebäudesubstanz drohten oder Mitbewohner belästigt würden, müsse das hingenommen werden. Die behaupteten statischen Probleme seien ebenso wie eine Brandgefahr nicht belegt.Ck/Lbs

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