Rohre ohne Anlass gereinigt

Für die Kosten einer vorbeugenden Reinigung der Wasserrohre müssen nicht die Mieter aufkommen. Foto Tomicek/LBS

Für die Kosten einer vorbeugenden Reinigung der Wasserrohre müssen nicht die Mieter aufkommen. Foto Tomicek/LBS

Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

Welcher Vermieter seine Rohre ohne konkreten Anlass reinigt, darf die Kosten nicht auf seine Mieter abwälzen, das entschied letztens das Amtsgericht Gelsenkirchen. Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür k

Donnerstag, 7. Mai 2026

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