Die grundlegenden Absicherungen eines landwirtschaftlichen Betriebes sind die Gebäudeversicherung und die Feuer-Inhaltsversicherung („Mobiliarversicherung“). Kein landwirtschaftlicher Betrieb ist wie der andere, das gilt für die Gebäude der Hofstelle genauso wie für Tierbestand sowie Art und Umfang der Tätigkeit.
Spezialisten ermitteln das Risiko vor Ort
Erste Voraussetzung für eine richtige Absicherung ist daher die Risikoeinschätzung und Analyse des Bedarfs auf dem Hof. „Ferndiagnosen“ mit Bildern oder alten Versicherungspolicen sollten daher nicht akzeptiert werden. Der auf Landwirtschaft spezialisierte Versicherer wird immer einen Fachmann schicken, der das individuelle Risiko ermittelt und ein entsprechendes Angebot erstellt.
Für die Gebäudeversicherung ist darauf zu achten, dass dieser aktuelle, zeitgemäße Bedingungen zugrunde liegen. Auf den ersten Blick günstigen Versicherungen fehlen oft wichtige Bausteine, was im Schadenfall zu großem Ärger und hohen finanziellen Verlusten führt.
Eine zutreffende Gebäudeversicherung sollte die „Garantiehaftung“ enthalten. Der Versicherer steht damit gerade für die Richtigkeit der auf dem Hof ermittelten Versicherungssumme.
Wichtig ist zudem, dass die „erweiterte Wiederaufbauklausel“ enthalten ist. Diese sichert dem Landwirt zu, dass er beispielsweise nach einem Brand die Kosten des Wiederaufbaus des landwirtschaftlichen Gebäudes ersetzt bekommt, auch wenn er statt der bisherigen Scheune nun eine Maschinenhalle errichten möchte.
Wesentliche Inhalte
Worauf es noch wesentlich ankommt, ist die Mitversicherung der sogenannten „Kosten“ bis zur Versicherungssumme. Hiermit sind die Folgekosten nach einem versicherten Schaden gemeint, also Abbruch- und Aufräumkosten, Bewegungskosten, Feuerlöschkosten, Kosten für Dekontamination von Erdreich oder auch Kosten, die durch behördliche Auflagen entstehen.
In alten Versicherungsverträgen oder bei vermeintlich „tollen Angeboten“ sind diese oft nur mit einem Pauschalbetrag abgesichert, der in der Realität bei Weitem nicht ausreichen würde.
Neben der Gebäudeversicherung werden in aller Regel die „beweglichen Sachen“ in der Feuer-Inhaltsversicherung versichert. Unter „beweglichen Sachen“ sind dabei Betriebseinrichtung, Tierbestand, Vorräte, Erntelagerung und Maschinen zu verstehen.
Stolperfalle
In dieser Unterscheidung von Gebäudeversicherung zur Inhaltsversicherung kann eine echte „Stolperfalle“ für den Landwirt liegen, wenn er Gebäude und Inhalt bei verschiedenen Versicherern abgesichert hat und die Zuordnung von Einbauten wie beispielsweise einer Hackschnitzelheizung, einer Belüftungsanlage oder der Aufstallung nicht ausdrücklich geklärt ist. Die Bedingungen der Versicherungsanbieter unterscheiden sich hier oft, so dass es im Schadenfall zu Streit darüber kommen kann, ob der Gebäudeversicherer oder der Inhaltsversicherer zu zahlen hat. Der Landwirt sollte daher Gebäude und Inhalt beim gleichen Versicherer eindecken, um hier auf der sicheren Seite zu sein.
Aktuelle Bedingungen
Im Übrigen gilt für die Inhaltsversicherung ebenso wie für die Gebäudeversicherung: Der Police sollten aktuelle Bedingungen zugrunde liegen, die einen Unterversicherungsverzicht ebenso beinhalten wie die komplette Übernahme der „Kosten“ im Schadenfall.
Mit „des basst scho‘ so“ und „kriang ma hin“ ist es nicht getan – solche Floskeln halten meist nur bis zum ersten Schaden. Passen muss es für den Landwirt, es geht um seine berufliche Existenz. John