Azubigehalt richtig absichern

von Redaktion

Frühzeitig an Berufsunfähigkeitsversicherung denken

Die Ausbildungsvergütung über alle Ausbildungsjahre lag bei tarifgebundenen Betrieben im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundesinstitutes für Berufsausbildung im Durchschnitt bei 1028 Euro brutto pro Monat. Bis zu sechs Wochen haben Azubis in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Danach setzt das gesetzliche Krankengeld ein. Hier gibt es 70 Prozent vom Brutto-, maximal jedoch 90 Prozent vom Nettogehalt abzüglich Sozialabgaben.

Für den Fall, dass der Beruf auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sinnvoll. Der Abschluss sollte möglichst früh erfolgen. Zum einen fällt der Beitrag umso niedriger aus, je jünger man ist. Zum anderen sind Vorerkrankungen noch seltener, die zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Antragsablehnung führen können. Die Höhe des Beitrages richtet sich zudem nach dem ausgebübten Beruf, der gewählten monatlichen Rente und der Leistungsdauer der BU-Absicherung. Sie sollte bis zum gesetzlichen Regelaltersrentenbeginn mit 67 Jahren abgeschlossen werden.

Wichtig ist bei beiden Policen, dass sie mit dem Leben des Azubis ausbaubar sind, empfiehlt die uniVersa.

Das Krankentagegeld kann bei einer Gehaltserhöhung meist innerhalb von zwei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten an das neue Einkommen angepasst werden.

Noch weiter gehen die Nachversicherungsgarantien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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