Das fremde Auge wohnt mit

Hinweisschilder reichen für eine berechtigte Videoüberwachung nicht aus. Foto Christin Klose/dpa

Hinweisschilder reichen für eine berechtigte Videoüberwachung nicht aus. Foto Christin Klose/dpa

Regeln für die Videoüberwachung

In einer Hausgemeinschaft sind nicht immer alle Parteien einer Meinung. Das muss bei vielen Entscheidungen auch gar nicht sein, weil der Mehrheitsentscheid für eine Einigung ausreicht. Bei manchen Vorgängen braucht es die Einstimmigkeit aber schon, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts München I

Montag, 22. Dezember 2025

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