Das fremde Auge wohnt mit
Hinweisschilder reichen für eine berechtigte Videoüberwachung nicht aus. Foto Christin Klose/dpa
Regeln für die Videoüberwachung
In einer Hausgemeinschaft sind nicht immer alle Parteien einer Meinung. Das muss bei vielen Entscheidungen auch gar nicht sein, weil der Mehrheitsentscheid für eine Einigung ausreicht. Bei manchen Vorgängen braucht es die Einstimmigkeit aber schon, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts München I