Nachlasspflege unter gerichtlicher Aufsicht
Für Verkauf braucht es gute Gründe
Hinterlässt eine verstorbene Person kein Testament und können auch keine Erben ausfindig gemacht werden, kann ein Nachlasspfleger ins Spiel kommen. Dieser wird eingesetzt, um etwaige Erben zu ermitteln und das Erbe bis dahin zu sichern und zu verwalten. Zur Verwaltung des Erbes kann mitunter auch zä