Eingeführt wurde er in den 1950er-Jahren mit der amtlichen Bezeichnung „Dickstrichkette“. Heute hat sich für den Fußgängerüberweg der Begriff Zebrastreifen durchgesetzt. Der umgangssprachliche Terminus geht auf eine Werbeaktion vor 70 Jahren zurück: Wer sich am Fußgängerüberweg besonders rücksichtsvoll verhielt, bekam einen Autoaufkleber mit einem Zebra darauf. Das Tier stand als Abkürzung für „Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers“.
Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben am Zebrastreifen Vorrang. Fahrzeuge auf der Straße müssen ihnen das Überqueren ermöglichen – und sich dazu mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Ausgenommen sind Schienenfahrzeuge. Wenn zu erkennen ist, dass Fußgänger den Überweg nutzen möchten, müssen Auto-, Motorrad- und Radfahrer anhalten. Und sie müssen sogar damit rechnen, dass Menschen die Fahrbahn einige Meter vor und nach dem Überweg überqueren.
Für die Verkehrsregelung genügt der auf der Straße markierte Zebrastreifen, der als Zeichen 293 in der Straßenverkehrsordnung geführt wird. Meist wird er durch das Hinweiszeichen 350 ergänzt, das viereckige blaue Verkehrsschild mit einer stilisierten Person auf einem Zebrastreifen. Steht eine Ampel am Fußgängerüberweg, wird aus dem Zebrastreifen offiziell eine Fußgängerfurt. Hier muss die Ampel beachtet werden.
Auf dem Zebrastreifen darf nicht überholt werden. Außerdem gilt ein Halte- sowie ein Parkverbot auf dem Zebrastreifen sowie bis fünf Meter davor. Und wenn der Verkehr stockt, dürfen Fahrzeuge nicht auf diesem zum Stehen kommen.
Fußgänger müssen sich vergewissern, dass das sich nähernde Fahrzeug auch anhält, bevor sie den Zebrastreifen nutzen. Radfahrer, die auf einem Zebrastreifen über die Straße wollen, müssen absteigen, das Fahrrad schieben und haben dann die gleichen Rechte wie Fußgänger.gtü