Wenn aus dem Keller Wohnraum wird

von Redaktion

Auch das Untergeschoss kann man behaglich gestalten

Dunkel, staubig und vollgestellt – so sehen wohl viele Kellerräume hierzulande aus. Doch so ein Abstellraum kann in vielen Fällen auch zu einem gemütlichen Wohnraum umfunktioniert werden.

Genehmigung der
Behörde erforderlich

Denkt man über eine Umgestaltung nach, sollte laut Verband Privater Bauherren (VPB) eine Baugenehmigung eingeholt werden. Insbesondere dann, wenn aus einem einfachen Lagerbereich eine abgeschlossene Wohnung werden soll, sprechen Experten von einer sogenannten Nutzungsänderung. Diese Änderung der Nutzung muss generell von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Gestaltet man allerdings als Eigentümer allein für die Selbstnutzung einen Kellerraum wohnlich um, braucht es nicht in jedem Fall eine behördliche Genehmigung.

Informieren sollte man sich als Eigentümer zur Sicherheit dennoch. Die Landesbauordnungen sind hierbei der Schlüssel. Sie legen fest, welche Anforderungen die neuen Wohnräume erfüllen müssen – zum Beispiel zur Mindestraumhöhe. Auch Aspekte wie ausreichend Licht und Luft sind essenziell. Zudem dürfen Brandschutzauflagen und die Energieeinsparverordnung bei den Planungen nicht vernachlässigt werden.

Noch bevor es aber in die Planung geht, rät der Bauherrenverband dazu, sich beim zuständigen Bauamt zu informieren, ob die sogenannte Nutzungsänderung am Gebäude überhaupt möglich ist. dpa

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