Den Preis, den der Milchlieferant vom Milchverarbeiter (Molkerei) erhält, bezeichnet man als (Milch-)auszahlungspreis oder -erzeugerpreis. Er wird in Euro-Cent pro Kilogramm berechnet und setzt sich aus einem Grundpreis, den möglichen Zuschlägen für höhere Fett- und Eiweißgehalte sowie der Mehrwertsteuer zusammen. Dabei bezieht sich der Grundpreis in allen Regionen Deutschlands auf einen Fettgehalt von 4,0 Prozent und einen Eiweißgehalt von 3,4 Prozent.
Zusätzliche Qualitätskriterien, die den Milchauszahlungspreis beeinflussen, sind Keimzahl, Zellzahl, Hemmstoffe sowie der gemessene Gefrierpunkt der vom Milcherzeuger gelieferten Rohmilch.
Für den Milcherzeuger ist der Milchauszahlungspreis ein wesentlicher Bestandteil seiner betrieblichen Einnahmen. Auch für die Molkereien hat der Milchpreis eine wirtschaftlich zentrale Bedeutung. Je nach erzeugtem Produkt können sich die Rohstoffkosten, also der Preis für Rohmilch, auf 60 bis 90 Prozent der Gesamtkosten der Milchverarbeitung belaufen. Die Berechnung des Milchauszahlungs- oder Erzeugerpreises und die obligatorischen Angaben auf der Milchgeldabrechnung sind in der „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ (RohmilchGütV) geregelt.
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