Erste Ansprechpartnerin nach dem Tod eines geliebten Menschen sein, Angehörige beraten, ihnen zuhören und beistehen. Nicht immer sind Ottilie Mayers Aufgaben leicht. Sie ist Trauerberaterin bei Chiemgaubestattungen Herdegen in Breitbrunn am Chiemsee. Zusammen mit ihren Kollegen Peter Herdegen, Sonja Manzinger und Maria Schlosser berät Ottilie Mayer nach einem Trauerfall ihre Kunden umfassend in allen Fragen rund um Tod und Bestattung.
Früher arbeitete die heutige Trauerberaterin als Bankkauffrau. Menschen zu beraten war ihr immer schon wichtig und so begann sie vor 20 Jahren ihre Tätigkeit als Quereinsteigerin beim Bestatter. Im Gespräch fällt die Ruhe, die sie ausstrahlt auf und dass sie aufmerksam und besonders gut zuhören kann: „Emotional aufgeräumt zu sein und Bodenständigkeit hilft in meinem Beruf. Die Menschen möchten einfühlsam kompetent beraten und betreut werden, unser Beruf ist Vertrauenssache“, erzählt sie. „Wichtig ist, die Trauernden, die meist im emotionalen Ausnahmezustand zum Trauergespräch kommen, mit Empathie und Sachverstand über den weiteren Ablauf zu informieren, die notwendigen Formalitäten zu erledigen und ihnen die individuellen Möglichkeiten der Bestattung aufzuzeigen“.
Viel gibt es im Trauergespräch abzuklären und zu besprechen. Die Leistungen des Bestattungsunternehmens sind umfangreich und vielfältig. Innerhalb weniger Tage muss eine Fülle an Entscheidungen getroffen werden. Dazu gehört etwa die Art der Bestattung und der Trauerfeier, die Verabschiedung, Dekoration, Blumenschmuck, Musik, Sterbebilder, die Vorbereitung der Trauerrede zusammen mit den Angehörigen. Oder wird ein freier Trauerredner gewünscht? Auch dieser kann auf Wunsch durch das Bestattungsunternehmen vermittelt werden. Die Hinterbliebenen im Organisatorischen gut zu betreuen und sie, so kurze Zeit nach dem schweren Verlust, zu entlasten unabhängig von Glauben, Konfession und Herkunft – ganz ohne Zeitdruck, das ist Ottilie Mayer ein großes Anliegen.
Der Gottesdienst beziehungsweise die Trauerfeier erfolgt oft nach dem jeweiligen vorgegebenen Ritual. Die Bestattungen werden immer individueller gestaltet. Gerade deshalb ist es wichtig, die Wünsche der Hinterbliebenen und die gesetzlichen Vorschriften sowie die Friedhofsordnungen abzugleichen. Dann kann mit den Angehörigen besprochen werden, was hinter deren Wünschen steht und gemeinsam nach einer passenden Lösung gesucht werden. Denn oft ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Bestattung viel mehr möglich, als allgemein bekannt ist.
Auch Trauerfälle, die persönlich berühren
Natürlich gibt es Sterbefälle, die Ottilie Mayer trotz des täglichen Umgangs mit dem Tod, ganz besonders berühren. Wenn Kinder sterben und ihr die verzweifelten Eltern gegenübersitzen oder ein Elternteil von kleinen Kindern verstirbt, das sind dann Momente, in denen es schwierig ist, die Emotionen nicht auf sich selbst zu übertragen. Hier hilft der Austausch mit Kollegen und das Bewusstsein, den Trauernden durch die fachliche Kompetenz eine große Stütze sein zu können.
Zu den schönen Momenten ihres Berufs gehört es, wenn Ottilie Mayer nach einiger Zeit nette Rückmeldungen von Hinterbliebenen bekommt oder sich diese für die gute Beratung und Betreuung bedanken und so Fortschritte in der Trauerbewältigung zu sehen sind, erzählt sie. Wenn aus tiefer Trauer, oft begleitet vom Gefühl der Hilflosigkeit und des Verlassenwordenseins, schöne Erinnerungen an den Verstorbenen werden und wenn mit einem Lächeln auf den Lippen an ihn zurückgedacht werden kann. Ein gelungener Abschied und schön gestaltete Trauerfeierlichkeiten unterstützen den Trauerprozess positiv. Dazu im guten Sinne beitragen zu können, gibt der Trauerberaterin am Ende des Tages ein gutes Gefühl.
Sehr positiv findet Ottilie Mayer, dass über das Thema „Sterben und Tod“ in der Gesellschaft immer offener gesprochen wird. Die Themenpräsenz nimmt durch Berichte in der Zeitung und Informationen über den Berufsstand der Bestatter und ihre abwechslungsreiche Tätigkeit zu.
Ein Großteil der im Bestattungswesen Tätigen übte davor einen anderen Beruf aus. Während es bis vor einiger Zeit für junge Menschen kaum Berührungspunkte mit dem Bestattungswesen gab, informieren sich immer mehr von ihnen über die seit 2003 anerkannte dreijährige Ausbildung zur „Bestattungsfachkraft/IHK“ (früher: „gepr. Bestatter“). Geschult wird in verschiedenen Bereichen wie etwa in Recht, kaufmännische Buchführung, Beratung, Hygiene und Praxis. Margit Obermaier