Wenn ein Angehöriger stirbt, fehlt es oft an klaren Regelungen – Ehepartner und weitere Angehörige werden zusätzlich zur Sorge oder Trauer mit einer Vielzahl offener Fragen konfrontiert. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig die schwierigen Themen im Familienkreis offen zu besprechen. Schriftliche Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen eignen sich dazu, die eigenen Wünsche festzuhalten.
Wünsche formulieren und besprechen
Für eine rechtliche Erleichterung hat zuletzt der Gesetzgeber gesorgt: Aufgrund des neuen, 2023 in Kraft getretenen Ehegattenvertretungsrechts kann die Partnerin oder der Partner in einer Notsituation wichtige Entscheidungen zur Gesundheitssorge treffen. Zuvor war diese gegenseitige Vertretung nicht gesetzlich abgesichert. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Person keine eigene Regelung für den Krankheitsfall getroffen hat. Andere Familienmitglieder sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. „Empfehlenswert ist es daher, sich rechtzeitig zu den eigenen Wünschen bei Krankheit oder im Alter klar zu werden und dies anschließend im Familienkreis, auch mit den Kindern und gegebenenfalls den Enkeln, offen zu besprechen“, betont Korina Dörr, Leiterin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt. Ebenso wichtig ist es, sich vorher gut zu den verschiedenen Arten an Vollmachten und Verfügungen zu informieren.
Wichtige Informationen dazu enthält die Broschüre „Budgetkompass fürs Älterwerden“, die kostenfrei unter 030/20455818 oder www.geld-und-haushalt.de erhältlich ist.
Neben Vorsorgeaspekten beschäftigt sich der Ratgeber auch mit Themen wie Vermögensverteilung oder dem Wohnen im Alter. Unter anderem für medizinische Notfälle ist eine Vorsorge- oder noch besser Generalvollmacht wichtig. Im Notfall kann die benannte Vertrauensperson beispielsweise Anträge stellen, Rechnungen zahlen oder auch die Post der erkrankten Person bearbeiten. djd