Ergebnisse des Wohnbaugipfels

von Redaktion

Maßnahmenpaket in der Übersicht

Die Bundesregierung will mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket den Wohnbausektor aus der Krise führen und legt dafür ein Maßnahmenpaket mit 14 Punkten auf (siehe auch Seite 3). Hier die wichtigsten Punkte in der Übersicht:

Mehr Förderung

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“, das es über die öffentlich-rechtliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schon bisher gibt, wird dafür besser ausgestattet (siehe Seite 3).

„Jung kauft Alt“

Ebenfalls über das KfW-Förderprogramm laufen soll die Initiative „Jung kauft Alt“. Darüber sollen in den kommenden beiden Jahren Anreize geschaffen werden für den Kauf von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden, die dann energieeffizient umgebaut werden.

Von der Gewerbe- zur Wohnimmobile

Seit der Corona-Pandemie stehen viele Gewerbeimmobilien in innenstädtischer Bestlage leer. Hier sieht die Bundesregierung Potenzial für 235000 neue Wohneinheiten. Deshalb will die Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren ein zusätzliches KfW-Förderprogramm in Höhe von 480 Millionen Euro auflegen.

Geringere Grunderwerbsteuer

Damit mehr Menschen selbst in ihrer gekauften Immobilie wohnen können, schlägt die Bundesregierung eine „flexiblere Gestaltung“ der Grunderwerbsteuer vor, etwa durch höhere Freibeträge. Der Haken: Nicht die Bundesregierung bestimmt Ausgestaltung und Höhe der Grunderwerbsteuer, sondern die Länder. Und die lehnen die vorgeschlagenen Änderungen bisher mehrheitlich ab.

Einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren

Die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben dauert viel zu lange, da sind sich fast alle Fachleute einig. Auch die Bundesregierung sieht hier einen wichtigen Hebel. Daher befassen sich gleich fünf der im Papier aufgeführten 14 Punkte mit einer Erleichterung oder Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Leichtere Abschreibung

Die Bundesregierung plant die leichte Abschreibung von Immobilieninvestitionen. Jährlich sechs Prozent sollen die Bauherren steuerlich geltend machen können. Dabei gibt es zwei Bedingungen: Das Gebäude muss „Wohnzwecken dienen“ wie es in dem Papier heißt. Und der Baubeginn muss zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2029 liegen.

Mehr Geld für Sozialwohnungen

Außerdem will der Bund den Ländern bis 2027 mehr als 15 Milliarden Euro für den Bau günstiger Sozialwohnungen zur Verfügung stellen. Zusammen mit den Mitteln der Länder stünden so etwa 45 Milliarden Euro bereit.Ck

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