Das Ziel steht fest: Klimaneutralität spätestens 2045. Um es auch im Gebäudebereich zu erreichen, wurde das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch „Heizungsgesetz“ genannt – überarbeitet.Ab dem 1. Januar 2024 gelten für Hauseigentümer neue Bestimmungen. Die Austauschverpflichtungen für bestehende Heizkessel wurden nicht verschärft, sodass bestehende Geräte weiter betrieben werden dürfen. Auch der Einbau neuer Heizkessel für flüssige Energieträger ist möglich. Ab 2045 muss ein zu 100 Prozent erneuerbarer Brennstoff genutzt werden.
Für heute betriebene Öl-Niedertemperatur- und Öl- Brennwertkessel gelten keine Austauschverpflichtungen. Die NT-Kessel wurden bereits seit Mitte der 80er Jahre eingebaut und zeichnen sich unter anderem durch eine Regelung mit einem Außentemperatursensor aus. Für vor dieser Zeit eingebaute Standardkessel gelten besondere Austauschverpflichtungen.
Vorgaben zur
neuen Ölheizung
Der Einbau einer neuen Ölheizung bleibt weiterhin erlaubt. Für den Einbau gelten spezifische Vorgaben. Alle Kommunen sind aufgefordert, Wärmepläne zur Versorgung mit Nah- und Fernwärme zu erstellen. Bis zum Vorliegen dieser Pläne werden keine Anforderungen an neue Heizungsanlagen gestellt.
Die in dieser Zeit installierten Heizungsanlagen müssen ab 2029 zu 15 Prozent, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Sollte eine kommunale Wärmeplanung vorliegen, müssen die Anforderungen nach einem erneuerbaren Anteil von 65 Prozent erst fünf Jahre nach dem Einbau einer neuen Heizungsanlage nachgewiesen werden.
Ist eine Heizung älter als 20 Jahre, lohnt sich der Austausch fast immer. Eine Öl-Brennwertheizung nutzt nahezu den gesamten Energiegehalt des Heizöls für die Wärmeerzeugung. Zum Vergleich: Öl-Niedertemperaturgeräte können mehr als zehn Prozent der Energie nicht nutzen.
Durch den reduzierten Heizölverbrauch sinken auch die CO2-Emissionen. Die Einbindung erneuerbarer Energien, etwa einer Photovoltaik- oder Solaranlage, ist eine sinnvolle Maßnahme, die CO2-Emissionen eines Hauses weiter zu verringern. Dies ist auch vor dem Hintergrund der stufenweise steigenden CO2-Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll.
Da nicht jedes Heizsystem in jedem Haus gleich wirtschaftlich arbeitet, führt an einer individuellen Beratung und Planung kein Weg vorbei. Die Heiztechnik muss dem jeweiligen Gebäudeenergiebedarf angepasst werden. Ansprechpartner sind der Heizungsfachmann und der Schornsteinfeger. Auch Energieberater sind gute Ratgeber bei der Auswahl der passenden Heizung. Viele energetische Modernisierungen werden bezuschusst.
In der Regel muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, beispielsweise bei der KfW-Förderbank. www.zukunftsheizen.de