Sie sind in bundesdeutschen Haushalten keine Seltenheit: Versicherungsverträge, die teilweise noch vor der deutschen Wiedervereinigung abgeschlossen wurden. Aber Vorsicht: Auch wenn es bequem ist, alte Verträge einfach laufenzulassen, so kann es sich doch lohnen, für seine Immobilie einen Neuabschluss mit an die heutige Zeit angepassten Konditionen zu erwägen.
Vor einem Wechsel sollte man einen Blick ins Kleingedruckte der Versicherungsunterlagen werfen – und vor allem die folgenden Fragen im Blick haben: Was ist bisher versichert? Bis zu welchen Summen leistet die Versicherung, insbesondere wenn es um Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutschrisiken geht – und ist dies überhaupt versichert?
Neuere Versicherungstarife hätten laut Verbraucherzentrale meist den Vorteil, dass sie auch zeitgemäße Risiken versicherten. Das könne etwa die Absicherung der Ladestation für Elektroautos sein oder Schäden, die durch Internetnutzung entstünden. Auch Hotelübernachtungskosten, die durch Unbewohnbarkeit einer Immobilie entstehen, seien zumeist mit abgedeckt. Wohngebäudeversicherungen aus der Zeit vor 1990 bezahlten oft nur den Sachschaden.
Vorsicht sei jedoch geboten, wenn man in einer Region zu Hause ist, in der es bereits Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben oder ähnliches gegeben hat, warnt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale in Plauen. Hier sollten Verbraucher prüfen, ob eine im Altvertrag noch abgedeckte Gefahr nach den Naturkatastrophen der letzten Jahre in einem Neuvertrag noch mitversichert ist.
Außerdem sollte man vor einem Wechsel folgendes vergleichen: die Höhe der Versicherungssumme, Leistungsgrenzen und eventuelle Selbstbeteiligungen. „Wir raten daher dazu, Verträge, insbesondere wenn es um Vertragswechsel geht, nie sofort zu unterschreiben, sondern diese sorgfältig zu lesen oder von unabhängigen Experten prüfen zu lassen“, so die Verbraucherschützerin. Dpa