Ein Wildunfall alle zwei Minuten

von Redaktion

Im Herbst sollten Autofahrer besonders aufpassen

Im Herbst sind zur Morgen- und Abenddämmerung vermehrt Wildtiere unterwegs – zu genau der Zeit, in der auch die Berufspendler unterwegs sind. Gerade in Waldabschnitten, entlang von Feldern und Wiesen sowie an Waldrändern ist die Gefahr von Wildwechseln hoch. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden im vergangenen Jahr rund 265000 Wildunfälle registriert. „Das entspricht durchschnittlich 726 Unfällen pro Tag oder einem Unfall alle zwei Minuten. Dabei steigen diese Zahlen zweimal im Jahr sprunghaft an: zur Brunftzeit ab etwa September bis Ende November und während der Reviersuche im Frühjahr“, erläutert Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e. V. „Für Autofahrerinnen und -fahrer bedeutet das: Fahren Sie vor allem zur Morgen- und Abenddämmerung und in Waldgebieten und waldnahen Stücken sowie an Feldrändern besonders aufmerksam und nehmen das Tempo zurück“, so Finsterwalder.

Fernlicht ausschalten

Taucht ein Tier am Straßenrand oder auf der Straße auf, sollte zunächst versucht werden, es durch Hupen zu verscheuchen. Zugleich gilt es, das Fernlicht auszuschalten. Andernfalls wird das Tier geblendet, verliert die Orientierung und erstarrt an Ort und Stelle, kann also nicht reagieren und weglaufen. Darüber hinaus sollte kontrolliert abgebremst werden. Um keine Auffahrunfälle durch den hinterherfahrenden Verkehr zu provozieren, sollte jedoch eine spontane, unkontrollierte Vollbremsung unbedingt vermieden werden. Ein Ausweichmanöver ist ebenfalls keine Option, denn die Folgen der Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug oder einem Baum sind in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem Wildtier.

War trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Zusammenprall mit einem Wildtier unvermeidbar, sollten zunächst die Warnweste angelegt und die Unfallstelle gesichert werden. Dazu werden das Warnblinklicht eingeschaltet und das Warndreieck in ausreichendem Abstand zum Fahrzeug aufgestellt – auf Landstraßen sind dies rund 100 Meter. Anschließend gilt es, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen.

Wichtig: Das verletzte oder getötete Tier darf nicht angefasst werden. Das Bergen des Tieres ist die Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Auch sollte man sich vom Förster oder der Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Fotos von Tier, Fahrzeug und Unfallort erweisen sich darüber hinaus oft als praktisch, um den Wildunfall möglichst zügig mit dem Versicherer abwickeln zu können.KS e.V.

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