Hände weg vom Wasserstoff?

von Redaktion

Verbraucherzentrale rät ab

Am 1. Januar 2024 tritt die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Für Eigentümer bedeutet dies: Wer in Zukunft eine bestehende Heizung austauscht, muss seine neue Anlage ab 2029 anteilig klimaneutral betreiben können. Eine Option, die hier auf dem Tisch liegt, ist eine Heizung, die anteilig mit Wasserstoff heizt. Von dieser Option rät die Verbraucherzentrale Bayern allerdings ab.

Gasheizung muss umrüstbar sein

Einige Hersteller bieten sogenannte „Wasserstoff-Ready“-Heizungen an, die einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften sollen. Das Gesetz fordert künftig jedoch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien. Die Verbraucherzentrale rät nicht nur deshalb zur Vorsicht: „Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar wäre. Solche Produkte gibt es jedoch aktuell nicht auf dem Markt.“

Die Verbraucherschützer warnen Privathaushalte grundsätzlich davor, in absehbarer Zeit auf Wasserstoff als Energieträger zu setzen. Denn dieser wird zunächst bevorzugt für Industrie und Gewerbe verfügbar sein. „Um Wasserstoff zu nutzen, müssten Häuser zudem in einem ‚Wasserstoffnetzausbaugebiet‘ liegen. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings erst in Planung; Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch gar nicht“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Wer in Zukunft mit Wasserstoff heizen möchte, sollte deshalb vor dem Einbau einer neuen Heizung klären, ob das eigene Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet werden soll. ck

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