Urlaub 2024 optimal planen

von Redaktion

Jedes Jahr ein beliebtes Gedankenspiel: Wie holt man am meisten aus seinen vertraglich vereinbarten Urlaubstagen heraus? Der eine oder andere Feiertag liegt so günstig, dass mit wenig Einsatz schnell ein bis zwei Wochen Ferien daraus werden können.

Brückentag heißt
das Zauberwort

Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sind die besten Beispiele: Beide Tage liegen grundsätzlich auf einem Donnerstag und der darauffolgende Freitag ist als Brückentag immer heiß begehrt. In diesem Jahr mischen noch drei Donnerstage mit: Im Schaltjahr 2024 fällt der 29. Februar auf einen Donnerstag. Ebenso wie der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit. Eher katholische Bundesländer können sich dank Allerheiligen noch über einen freien Freitag freuen.

Recht praktisch vor Fronleichnam liegt Pfingsten und so können Arbeitnehmer in Bayern aus nur acht eingesetzten Tagen zwei volle Urlaubswochen machen. Neben dem XXL-Wochenende zu Ostern mit Karfreitag und Ostermontag könnte auch der Tag der Arbeit am 1. Mai zu einem mega langen Wochenende werden: Da der 1. Mai 2024 auf einen Mittwoch fällt, können Arbeitnehmer mit zwei Urlaubstagen vor oder nach dem 1. Mai eine freie Kurzwoche einlegen.

Die Weihnachtstage liegen in jedem Jahr anders, in 2024 aber sind sie perfekt: Mit dem Heiligen Abend am Dienstag schreit es förmlich nach einer komplett freien Woche, denn es braucht nur zweieinhalb Urlaubstage dafür. Und wer entspannt ins darauffolgende Jahr starten möchte, kann mit zusätzlichen dreieinhalb Tagen eine weitere Woche Erholung buchen. ARAG-Experten weisen an dieser Stelle jedoch darauf hin, dass Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind. Der Arbeitgeber ist also nicht verpflichtet, diese freizugeben, erst recht nicht ohne Urlaubstage gegenzurechnen. Gängige Regelung ist, dass beide Tage für jeweils einen halben Urlaubstag freigegeben werden; dies liegt aber einzig und allein in der Entscheidung der Geschäftsleitung.

Es schadet bestimmt nicht, sich frühzeitig Gedanken zu machen und seine Wunschtermine einzureichen. Dennoch gibt es keine Regel, die besagt, dass derjenige, der mit seinem Urlaubsantrag am schnellsten ist, auch den Zuschlag bekommt. In vielen Unternehmen wird nämlich auf die sozialen Belange geachtet und so haben häufig Familien ebenso Vorrang wie Angestellte mit zu pflegenden Angehörigen. Schlechte Nachricht für alle Singles also? Nicht unbedingt, sagen ARAG-Experten, denn soziale Gerechtigkeit bedeutet auch, dass jeder mal zum Zuge kommt. Und so ist es häufige Handhabe, dass die beliebten Brückentage ebenso wie Heiligabend oder Silvester abwechselnd freigenommen werden dürfen. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu aber nicht, vielmehr ist dies häufig in Betriebsvereinbarungen geregelt. Was dagegen tatsächlich Recht bei der Urlaubsplanung ist und was nicht, ist ausführlich im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

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