Nicht immer verreisen Kinder mit ihren Eltern: Geht es mit den Großeltern, befreundeten Familien, mit dem Sportverein oder für eine Sprachreise ins Ausland, gilt es, Probleme bei der Einreise an den Grenzen zu vermeiden. Auch wenn Kinder mit nur einem Elternteil reisen, empfiehlt zum Beispiel der ADAC, eine Einverständniserklärung dabeizuhaben. Für manche Länder ist es verpflichtend vorgeschrieben, dass Begleiter oder Betreuer eine Einverständniserklärung beziehungsweise Vollmacht der Erziehungsberechtigten mitführen müssen. Für ander Länder wird es empfohlen.
Diese Länder wollen eine Vollmacht
Laut dem Automobilclub kann es in Europa ohne eine Einverständniserklärung an der Grenze insbesondere in Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien zu Problemen kommen. In Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland muss eine Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird eine Beglaubigung empfohlen. Zusätzlich zur Vollmacht sollte noch eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden. Besonderheiten einzelner Länder finden Eltern auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter „Sicher Reisen“.
Vorlagen für Reisevollmachten können Eltern auf den Seiten des ADAC in verschiedenen Sprachen herunterladen. Es gibt Vorlagen für Kinder, die mit nur einem Elternteil reisen als auch Vorlagen für diejenigen, die ohne Eltern unterwegs sind. Da es sich hier um unverbindliche Mustervorlagen und nicht um amtliche Dokumente handelt, empfiehlt der Automobilclub, vor Antritt der Reise direkt mit einer Auslandsvertretung des jeweiligen Reiselandes, etwa einer Botschaft oder einem Konsulat, zu klären, ob die Vollmacht-Vorlage ausreicht.
Laut dem Auswärtigen Amt sollte aus der Einverständniserklärung hervorgehen, dass die Eltern oder der nicht mitreisende Elternteil mit der Auslandsreise einverstanden sind. Aufgeführt werden sollten die Personalien des Kindes, die Personalien und die Erreichbarkeit der Eltern beziehungsweise des nicht mitreisenden Elternteils, die Personalien der Begleitperson und auch die Reiseroute. Haben die Eltern unterschiedliche Nachnamen, ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes hilfreich.
Kinderreisepass fällt ab sofort weg
Seit dem 1. Januar können Eltern keinen Kinderreisepass mehr beantragen, zur Wahl stehen nur noch der Personalausweis und der Reisepass. Das geht auf einen Beschluss des Bundestages vom Juli 2023 zurück. Kinder benötigen also für eine Reise ins Ausland einen Personalausweis oder einen Reisepass – genau wie ihre Eltern.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und für Reisen in Staaten, die zum Schengenraum gehören, etwa Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein, sowie für Reisen in die Türkei reicht ein Personalausweis aus. vk