Schechens erste Tinyhouse-Siedlung

von Redaktion

Ein breites Echo hat eine Diskussion im Schechener Gemeinderat über eine Tinyhouse-Siedlung ausgelöst. Die Idee war, auf dem neu überplanten Gebiet am Sportplatz einen Bereich für Minihäuser zu schaffen. Nach dem Bekanntwerden des Vorhabens gab es in der Gemeinde ein „Riesen-Echo“, wie Bürgermeister Stefan Adam berichtete. Einige Leute hätten im Rathaus angerufen und wollten direkt eines der Grundstücke mieten. Weil sich die städtebaulichen Planungen am Sportplatzgelände noch hinziehen, hat man in der Gemeinde nun eine andere Möglichkeit gefunden: Ein brachliegendes, gemeindeeigenes Baugrundstück an der Rosenheimer Straße, das ehemalige Kirchthaler Anwesen, soll genutzt werden. Das Grundstück liegt baurechtlich im Innenbereich im Sinne des Paragraf 34 Baugesetzbuch und ist grundsätzlich bebaubar. Die Verwaltung schlug vor, mittels Flächenpachtmodells 200-Quadratmeter-Parzellen an Interessenten zu vergeben. Der erste Mieter hat sich im September angesiedelt. Ein Tinyhouse darf nicht mehr als 75 Quadratmeter umbauten Raum aufweisen. Wohnwägen und Wohnmobile sind nicht zulässig. Die Mietvertragsdauer der Parzelle beträgt fünf Jahre. Laut Gemeindeverwaltung sind eventuelle Verlängerungsoptionen derzeit noch nicht absehbar. khe

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