Die Frage nach Kosten und Nutzen

von Redaktion

Seit Jahren schon ziehen Bürgerinitiativen, Gemeinden und deren Einwohner in der Region gegen die geplante neue Trasse des Brenner-Nordzulaufs ins Feld. Seit Jahren reagiert die Bahn mit immer demselben Argument: Sie sei der falsche Ansprechpartner, sei nicht Entscheider, sondern nur auftragsausführender Planer.

Bleibt also die Politik als Ansprechpartner für die Bedenken, die in ihrer Logik eigentlich als bestens begründet erscheinen: Bevor ein solches Riesenprojekt in Angriff genommen wird, muss zunächst einmal der Bedarf nachgewiesen werden. Nachgewiesen, mit nachvollziehbaren überprüfbaren Hochrechnungen, nicht nur einfach behauptet. Weiter gilt es ein Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erstellen: Holt man mehr Nutzen aus dem Projekt heraus, als man an Kosten hineinsteckt, oder schafft man sich hier nur ein weiteres Milliardengrab? Und nicht zuletzt sind alle Lösungsalternativen wirklich ernsthaft zu prüfen.

Im Jahr 2025 wird das Parlament über den Brenner-Nordzulauf entscheiden. Den betroffenen Landkreisen und Gemeinden bliebt als einziges Einflussmittel auf die dortige Entscheidungsfindung aber im Grunde nur die Stellung der sogenannten Kernforderungen, die Anfang 2024 abgegeben wurden. Dort jedoch sind grundlegende Einwände eigentlich weniger gefragt, es soll eher um pragmatische Änderungswünsche zur vorgestellten Planung gehen.

Forderungen auf
Kostenfrage konzentriert

Eine Hürde dabei: Die Bürgerinitiativen aber auch die Kommunen stellten in der ganzen bisherigen Diskussion fest, dass die Bereitschaft der Politik, die Sorgen und Nöte der Betroffenen in die Waagschale zu werfen, nimmt mit der Entfernung und damit eigener Kenntnis der Region, über deren Zukunft es geht, ab – und das schnell und drastisch.

Vor diesem ganzen Hintergrund hat sich Stephanskirchen entschlossen, sich bei seinen Kernforderungen auf ein Thema zu konzentrieren, das bei Politikern immer ein Gewicht hat: die Kostenfrage. Diese aber einmal nicht nur grundsätzlich, als Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis gestellt, sondern ganz direkt: Die konkrete Forderung, dass jede Beeinträchtigung, jede Wertminderung ausgeglichen werden muss: Egal ob es um den neuen Brunnen im Ödenwald geht, der Stephanskirchen mit Wasser versorgen soll, egal ob es um die Baudenkmäler bei Gut Innleiten oder um den Schutz des naheliegenden FFH-Gebietes geht: In jedem Fall hat die Politik im Schadens- oder Beeinträchtigungsfall den finanziellen Ausgleich sicherzustellen. Und das, wie in den Kernforderungen explizit festgehalten ist, gilt auch für jeden einzelnen Bürger und wohlgemerkt inklusive aller unvorhergesehenen Folgeschäden. Dieser „Schadensersatzgedanke“ liegt so auf der Hand, dass er durchaus Chancen haben könnte, in die Forderungszusammenfassung aufgenommen zu werden, die der Landkreis erstellen möchte. Und dann in der Folge den Politikern im Berliner Parlament sozusagen knallhart vorstellt, was sich hinter dem eher abstrakten Begriff des Kosten-Nutzen-Verhältnisses tatsächlich verbirgt. jt

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