Feste werfen ihre Schatten voraus

von Redaktion

Ganz im Zeichen des anstehenden 1100-jährigen urkundlich belegten Bestehens der Gemeinde Griesstätt stehen derzeit die Planungen für 2024. Ziel ist, durchgängig das gesamte Jahr über, verschiedene Aktionen mit Bezug zu diesem Jubiläum durchzuführen. Im Zentrum der Aktivitäten stehen dabei auch die Vereine in der Gemeinde, von denen unter anderem nächstes Jahr der DJK SV Griesstätt sein 60-jähriges Bestehen feiern kann.

Hosenträger, Bier
und Anstecknadeln

Begonnen hat alles mit dem Böllerschießen zur Begrüßung des neuen Jahres im Ecker-Garten. Auch die 28-seitige Festschrift ist bereits verteilt, an der federführend Bürgermeister Robert Aßmus zusammen mit seinem Stellvertreter Jürgen Gartner und Norbert Hanke fleißig gearbeitet hat. Verschiedene weitere Ideen sollen im Verlauf des Jahres noch verwirklicht werden, so zum Beispiel ein besonderer Jubiläums-Hosenträger aber auch spezielle Anstecknadeln. Auch der Ausschank eines Jubiläumsbiers ist vorgesehen.

Weitere Veranstaltungen gibt es natürlich auch. Zum Weinfest am 24. Mai ist unter anderem der Ausschank eines Jubiläumsweins geplant. Auch steht die Wiedereinweihung des Kriegerdenkmals am 25. Mai am Vormittag an. Danach wird mit Landjugend und Senioren in der Dunstmoa-Halle dann den Rest des Tages weitergefeiert. Die Hauptveranstaltung ist für den 13. Juli vorgesehen.

Die Ortstermine werden noch auf einer speziellen Ortstafel mit Platz für Vereinstermine angezeigt. Eine besondere Zeitkapsel soll im Zusammenhang mit der Pflanzung eines Jubiläumsbaums künftige Generationen an Griesstätt erinnern. Auch die Jüngsten werden in die Feierlichkeiten mit einbezogen. Eine Bilderausstellung von Kindern der Grundschule mit Prämierung ist für den Herbst vorgesehen.

Der Jahreskreis soll in nächster Zeit noch weiter mit Erinnerungen an die Ortsgeschichte gefüllt werden, auch eine Bilderpräsentation durch den Sportverein ist geplant. Wer hier noch alte Fotos und Dokumente beisteuern möchte, kann sich an den Sportverein oder die Gemeindeverwaltung wenden. kr

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