Besuch vom Vermieter – nur nach Absprache
Vermieter haben zwar das Recht, eine vermietete Wohnung zu besichtigen, allerdings nur in Rücksprache mit den Mietern. Foto Kai Remmers/dpa
Was sich Mieter gefallen lassen müssen – und was nicht
An der Wohnungstür klingelt es. Der Vermieter bittet um Einlass, weil er die Wohnung besichtigen will. Ganz so spontan darf er das aber nicht. Und er muss auch einen triftigen Grund haben, warum er die vermieteten Räume sehen will. „Reine Neugierde, etwa um zu sehen, wie eine Mietpartei die Wohnung