Was Eigentümer umbauen dürfen

Der Austausch von Fenstern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf der Zustimmung der Eigentümerversammlung. Foto Laura Ludwig/dpa
In Wohneigentümergemeinschaften reden viele Parteien mit
Umbauen, anbauen, sanieren: Wer so ein Vorhaben in oder an seinem Einfamilienhaus umsetzen möchte, muss in der Regel nur bei der zuständigen Baubehörde um Erlaubnis bitten. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind bauliche Veränderungen sehr viel schwieriger umzusetzen. Immerhin wollen auc