Mit zwei Urteilen von Anfang Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Recht zum barrierefreien Umbau gestärkt. Konkret billigten die Karlsruher Richter in einem ersten Fall den Bau eines Außenaufzugs im Innenhof eines Jugendstilhauses in München, im zweiten Fall eine barrierefreie Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn.
Hintergrund der Entscheidungen ist eine Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts von 2020. Einzelne Wohnungseigentümer haben seitdem die Möglichkeit, in bestimmten Fällen die Gestattung von baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum gegenüber den anderen Wohnungseigentümern gerichtlich durchzusetzen – etwa, wenn diese baulichen Veränderungen für Menschen mit Behinderung unbedingt nötig sind.
Die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner betonte bei der Urteilsverkündung, dass der Gesetzgeber mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts den Willen zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum zum Ausdruck gebracht hat. Zum Schutz von Älteren und Menschen mit Behinderung soll der Umbau im Sinne der Barrierefreiheit erleichtert werden. „Dem müssen Gerichte Rechnung tragen“, bekräftigte Brückner.
Ausgenommen sind nach dem Gesetz allein solche baulichen Veränderungen, die eine Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer benachteiligen. ck