Eigentümer größerer Wohngebäude müssen in bestimmten zeitlichen Abständen die Heizung prüfen lassen. Darauf weist die Initiative Zukunft Altbau hin. Werden dabei wesentliche Energieverluste festgestellt, muss die Heizung optimiert werden, so schreibt es die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor.
Prüfung nach
16 Betriebsjahren
Die neue gesetzliche Vorgabe gilt für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen, die eine wassergeführte Heizung haben. Ab Oktober 2009 eingebaute Heizungen müssen spätestens nach 16 Betriebsjahren überprüft werden. Bei älteren Heizungen ist immerhin noch bis September 2027 Zeit, so besagt es das aktuelle GEG. Das heißt konkret: Wer die Heizung am 1. Oktober 2009 hat einbauen lassen, muss die Prüfung bis zum 30. September 2025 vorweisen können. Das scheint vielen vielleicht noch lange hin, aber um keine Terminprobleme zu bekommen, rät die Initiative, die Prüfung rechtzeitig zu planen. Tipp: am besten mit einer ohnehin anstehenden Wartung oder dem Schornsteinfegerbesuch zusammenlegen. Dpa