Kein Vorschuss von Versicherungen?

Bei Schäden am Haus ist die Versicherung nicht verpflichtet, einen Vorschuss zu zahlen. Foto AndreyPopov/Panthermedia
Schäden am Wohngebäude
Mieter und Eigentümer aufgepasst: Wenn versicherte Schäden in Haus oder Wohnung auftreten, sind Wohngebäudeversicherungen nicht verpflichtet, einen Vorschuss zu zahlen, so berichtet Experten der ARAG. Dies gestaltet sich anders als bei einem Unfall, bei dem der Schaden – wenn von der Police abgedeck