Sammelklage gegen erhöhte Strompreise

von Redaktion

Verbraucherzentrale geht gegen Energieversorger vor

Der Ukrainekrieg ließ die Energiepreise nach oben schnellen – die Erhöhungen der Energieversorger waren dabei allerdings längst nicht immer gerechtfertigt. In einem unübersichtlich gewordenen Energiemarkt nutzten manche Unternehmen die Verunsicherung der Verbraucher – und kassierten über die Maßen ab. Die Verbraucherzentrale des Bundesverbands (vzbv) holt jetzt zum Gegenschlag aus. Seit vergangener Woche ist das Klageregister des vzbv gegen die Extraenergie GmbH eröffnet. In diesem werden Klagen gesammelt, um Rückzahlungen an betroffene Kunden zu erstreiten.

Das Unternehmen mit Anbietern wie Extraenergie, Extragrün, Hitenergie und Prioenergie hatte im Juli 2022 massiv die Preise für Gas und Strom erhöht. „Teils stiegen diese um mehr als zweihundert Prozent“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Dabei habe der Anbieter auch vereinbarte Preisgarantien übergangen. Die Erhöhungen sind nach Ansicht des vzbv unzulässig. Energieanbieter dürften Verbraucher nicht pauschal zur Kasse bitten, weil sich Einkaufspreise erhöht hätten. Deshalb hatte der Verband im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Sammelklage gegen die Extraenergie GmbH eingereicht, der sich Betroffene nun anschließen können.

Mit der Sammelklage setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene zu viel gezahltes Geld von Extraenergie zurückerhalten. Dabei handelt es sich um durchaus bedeutende Summen. „Je nach Konstellation sind Rückzahlungen von mehreren tausend Euro pro Fall denkbar“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Bereits im Frühjahr 2023 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Begründung des Unternehmens für das Brechen der Preisgarantien als nicht tragfähig bezeichnet (Aktenzeichen I-20 U 318/22). Dennoch versucht der Energieversorger weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbrauchern durchzusetzen, etwa mit Inkassoschreiben. Auch die damit verbundenen zusätzlichen Kosten, teils im dreistelligen Bereich, sollen Verbraucher tragen. Das Unternehmen war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Geschädigte können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie unter www.sammelklagen.de/
extraenergie/ klage-check.Ck

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